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SNP Schlawien
RechtsanwälteSteuerberater

Sanierung, Restrukturierung, Insolvenz

Wirtschaftliche Krisen oder Insolvenzen sind nicht alltägliche Bestandteile des Unternehmerlebens und erfordern daher kompetente und schnelle Unterstützung durch erfahrene Spezialisten. Bevor die Krise zu einer ernsthaften Bedrohung für Ihr Unternehmen wird und sich die Handlungsoptionen weiter verringern, bietet SNP Schlawien Ihnen mit unseren Experten im Bereich Sanierung Restrukturierung Insolvenz eine umfassende Beratung in der schwierigen Situation einer Krise oder des Insolvenzrechts an.

Unsere Spezialisten für Sanierung Restrukturierung Insolvenz verfügen über besondere und langjährige Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechts. Durch ihre interdisziplinäre Arbeitsweise  mit Anwälten angrenzender Spezialgebiete decken unsere Teams auch Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Arbeitsrecht und Prozessrecht ab.

Für unsere mittelständischen Mandanten sind wir seit Jahren umfassend und branchenübergreifend im Insolvenzrecht sowohl beratend als auch prozessführend tätig. Unser hohes juristische Niveau und unser pragmatisches, wirtschaftliches Verständnis befähigen uns,  kompetente und konkrete Handlungen zu empfehlen, die zu einer Lösung des Problems führen. Jeder individuelle Lösungsvorschlag steht dabei unter dem zentralen Grundsatz, das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen – und das möglichst pragmatisch und schnell.

Unsere Schwerpunkte

Vertragsgestaltung vorbeugend und in der Krise ihrer Geschäftspartner

Kunden und Geschäftspartner können insolvent werden. Jedem Unternehmen drohen damit Forderungsausfälle, Belastung der Vertragsbeziehungen sowie Anfechtungsgefahren. Fast immer lässt sich bereits im Vorfeld durch vorbeugende und insolvenzfeste Gestaltung von Verträgen ein hohes Maß an Sicherheit für den Mandanten erreichen. Wir entwerfen für Sie Kreditsicherheiten wie Eigentumsvorbehalte, Abtretungen, Pfandrechte, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften, Patronatserklärungen und Mieterdienstbarkeiten. Bei der Aufrechterhaltung von Lieferbeziehungen zu Ihrem Geschäftspartner in der Krise helfen wir, die Risiken und Forderungsausfälle zu minimieren und Nachteile für Sie zu vermeiden.


Engagement in Krisenunternehmen

Investoren und Kapitalgebern stehen wir sowohl bei der Sicherung bzw. dem Rückzug aus einem Engagement, als auch beim Erwerb, einer Beteiligung durch Forderungskauf (Non Performing Loans), in der Krise von Unternehmen oder der Umwandlung von Forderungen in Anteile (Debt-Equity-Swap) zur Seite. Beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Krise oder aus dem Insolvenzverfahren führen wir für Sie die Verhandlungen und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung, dem Vertragsabschluss und seiner Umsetzung.


Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters

Leistungen von in der Krise befindlichen Geschäftspartnern werden in Insolvenzverfahren häufig von Insolvenzverwaltern zurückgefordert, auch wenn die Zahlungsereignisse manchmal bereits mehrere Jahre zurückliegen. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr möglicher Anfechtungsklagen durch den Insolvenzverwalter, mit denen dieser das einmal Erlangte zurückfordern will.

Auch die Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien sehen sich zunehmend Forderungen aus Haftungs- und Schadensersatzansprüchen von Insolvenzverwaltern gegenüber. Gesellschafter, die mit einem in der Krise oder in der Insolvenz befindlichen Unternehmen verbunden sind, laufen daher Gefahr, dass mögliche Ansprüche von Insolvenzverwaltern, Gläubigern oder Dritten z.B. im Rahmen von gewährten Gesellschafterdarlehen geltend gemacht werden. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren kompetent und zuverlässig bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr dieser Ansprüche.


Von der Forderungsanmeldung bis zum Insolvenzplan

Wir vertreten Sie als Gläubiger in der Insolvenz eines Unternehmens und machen für Sie Forderungen und Sicherheitsrechte geltend. Dazu korrespondieren wir mit dem Insolvenz- oder Eigenverwalter und setzen Ansprüche auf Herausgabe des Eigentums durch. Bei komplexen Insolvenzverfahren vertreten wir Sie in der Gläubigerversammlung oder im Gläubigerausschuss und im Falle von Insolvenzplänen bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Position.


Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Wirtschaftliche Veränderungen und Restrukturierungen können auch einschneidende arbeitsrechtliche Maßnahmen erfordern. Wir begleiten Sie bei diesen schwierigen Schritten und  beraten Sie zu Vertragsanpassungen, der Vorbereitung von Kündigungen sowie Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleiche. Wir vertreten Sie bei Kündigungsschutzprozessen, der Neugestaltung von Arbeitsbedingungen oder der Verhandlung über Abfindungen. Beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Insolvenz beraten wir Sie bei der Übernahme von Arbeitnehmern und der rechtlichen Eingliederung in Ihr Unternehmen.


Immobilien in Krisensituationen

SNP Schlawien zählt zu den größten deutschen Kanzleien im Immobilienrecht. Ein Team von Spezialisten für Immobilienrecht und Insolvenzrecht berät Sie bei Bauvorhaben in der Krise oder der Insolvenz von Baubeteiligten, sichert und setzt Ansprüche in der Insolvenz durch. Beim Erwerb von Immobilien aus der Insolvenz verhandeln wir für Sie mit Insolvenzverwaltern auf Augenhöhe und prüfen oder erstellen für Sie die erforderlichen Verträge. Immobilienverwaltungen bzw. -eigentümer beraten wir in der Krise und verhandeln mit kreditgebenden Banken. Bei der Insolvenz von Immobilienengagements betreuen wir Sie von der Antragstellung bis zum Ablauf des Verfahrens. Gesellschafter oder Inhaber vertreten wir darüber hinaus bei persönlichen Haftungsfragen bei Kredit-, Bürgschafts- oder Schuldübernahme.


Sanierung in der Krise

Treten die ersten Anzeichen einer ernst zu nehmenden Krise auf, stehen wir bereits in diesem frühen Stadium für Sie bereit: Zusammen mit unserem Netzwerk an Unternehmensberatern und Sanierungsspezialisten prüfen wir die Bandbreite der möglichen Lösungsprozesse. Gemeinsam mit Ihnen und gerne auch mit bereits von Ihnen hinzugezogenen Beratern, entwickeln wir die ersten Schritte einer Restrukturierung bis zu den konkreten Maßnahmen einer Sanierung. Wir führen für Sie oder mit Ihnen zusammen Gespräche mit Ihren Gesellschaftern, Kreditgebern und Geschäftspartnern und erstellen die erforderlichen Gutachten.


Insolvenzverfahren

Besteht Insolvenzreife beraten wir Unternehmen bzw. die Mitglieder der Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien bei allen erforderlichen Schritten und zur Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken.


Unternehmensinsolvenz

Lässt sich die Insolvenz nicht mehr abwenden, beraten wir Sie bei der Feststellung der Insolvenzantragspflicht, stellen für Sie den erforderlichen Insolvenzantrag und begleiten Sie von den ersten Gesprächen mit dem Insolvenzverwalter durch das gesamte Verfahren bis zu seinem Abschluss. Wir prüfen Entschuldung oder Sanierung bzw. „was zu retten ist". Bei komplexen Schutzschirm- oder Insolvenzplanszenarien arbeiten wir mit spezialisierten und erfahrenen Insolvenzverwalterbüros zusammen und bereiten mit Ihnen die notwendigen Schritte vor.


Restschuldbefreiung

In der persönlichen Insolvenz des Unternehmers oder Freiberuflers verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der vertraulichen und diskreten Vorbereitung und Durchführung außergerichtlicher Vergleiche oder zu Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Wir verhandeln im Vorfeld mit Gläubigern und bereiten mögliche Vergleiche und Erlasse vor. Sind einvernehmliche Regelungen nicht mehr möglich, begleiten wir Sie durch das Insolvenzverfahren und empfehlen, wenn möglich, die vorzeitige Restschuldbefreiung durch ein persönliches Insolvenzplanverfahren.

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