Stephan Hoppe
Partner

Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Erbrecht, Allgemeines Zivilrecht
Expertise
Rechtsanwalt Hoppe berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber - insbesondere mittelständische Unternehmen – sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte branchenübergreifend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu gehört
- die Vertretung und Beratung im Kündigungsschutzverfahren
- die Gestaltung und Prüfung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- die Beratung bei personellen Maßnahmen jeder Art (Versetzungen, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse)
- die Gestaltung kollektivrechtlicher Regelungen (insbesondere Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge).
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört auch die Beratung bei der Vorbereitung und Abwicklung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich der Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten übernimmt Rechtsanwalt Hoppe die gerichtliche Vertretung vor allen Instanzen. Seit vielen Jahren führt er zudem Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Personalsachbearbeiter und Betriebsräte durch. Daneben übernimmt er auch zivilrechtliche erbrechtliche Mandate.
Rechtsanwalt Hoppe studierte an der Universität Leipzig und ist seit dem Jahr 2004 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig. Erste Berufserfahrung sammelte er zunächst in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei. Im Jahr 2012 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Pape die auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Pape & Hoppe Rechtsanwälte und wechselte dann 2023 zu SNP.
Zulassungen
Partner
Sprachen
Mitgliedschaften
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV)
- Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. (VDAA)