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SNP Schlawien
RechtsanwälteSteuerberater

Andreas Gemeinhardt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Partner

Tätigkeitsbereiche

Expertise

Andreas Gemeinhardt berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen der Immobilienwirtschaft in allen mit dem Erwerb, dem Management sowie der Veräußerung von Immobilien anfallenden Rechtsfragen. Due Diligence Prüfungen auf Erwerber- und Veräußererseite gehören ebenso zu seinem Tätigkeitsfeld wie die Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen sowie Sale-and-lease-back Vereinbarungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der mietrechtlichen Betreuung großer Immobilienportfolios einschließlich des Forderungsmanagements. Zu seinen Mandanten gehören offene Immobilien-Spezialfonds für institutionelle Investoren und geschlossene Immobilienfonds.

Andreas Gemeinhardt studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Kammergerichts in Berlin. Er war seit 1995 in der Kanzlei Stapel Rechtsanwälte in Berlin tätig, bis diese sich im Jahr 2009 mit SNP Schlawien zusammenschloss.

Im Kanzleimonitor des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen wird Andreas Gemeinhardt als einer der meistempfohlenen Anwälte im Bereich Immobilienrecht geführt.

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Zulassungen

Rechtsanwalt 1995
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Veröffentlichungen

  • Gemeinhardt, Andreas: Mietrecht in der Insolvenz. In: Lützenkirchen, Klaus (Hrsg.): Anwalts-Handbuch Mietrecht, 6. Auflage, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln, 2018
  • Gemeinhardt, Andreas: Sanierung geschlossener Immobilienfonds: Ist der Beschluss "Sanieren oder raus" wirksam? Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.10.2009 - II ZR 240/08. In: Info M, 2010, S. 137 ff.
  • Gemeinhardt, Andreas: Mieterinsolvenz: Hat der Vermieter einen Zahlungsanspruch wegen Nutzungsentschädigung gegen die Insolvenzmasse? Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 16.08.2008 - IX ZR 207/06. In: Info M, 2009, S. 181 ff.
  • Gemeinhardt, Andreas: Mieterinsolvenz: Muss der Insolvenzverwalter die Mietsache herausgeben? Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.06.2008 – IX ZR 84/07. In: Info M, 2008, S. 390 ff.
  • Gemeinhardt, Andreas: Geschlossene Immobilienfonds: Wann haftet der Anleger persönlich? Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 05.08.2008 – 5 U 5228/07. In: Info M, 2008, S. 388 ff.
  • Gemeinhardt, Andreas: Der Vermieter in der Insolvenz. In: Das Grundeigentum, 06/ 2007, S. 408 ff.
  • Gemeinhardt, Andreas: Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 12.07.2006 – VIII ZR 215/05. In: Das Grundeigentum, Ausgabe 18/2006, S. 1137 ff.

Mitgliedschaften

  • Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif)
  • Deutscher Mietgerichtstag e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Aufsichtsrat der advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA
  • Aufsichtsrat der Confidence Holding AG