Steffen Böttcher
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner

Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht
Expertise
Steffen Böttcher berät und betreut als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vornehmlich mittelständische Hoch- und Tiefbau-Unternehmen sowie Architekturbüros. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung seiner Mandanten in allen Fragen des privaten Bau-, Architekten- und Werkvertragsrechtes.
Daneben berät und vertritt Steffen Böttcher mittelständische Unternehmen insbesondere aus dem medizinischen Bereich, medizinische Versorgungszentren und Ärzte in allen haftungs- und arbeitsrechtlichen Belangen mit seiner Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Bereich des Haftungs- und Versicherungsrechtes vertritt er regelmäßig Assekuranzen.
Zulassungen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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