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SNP Schlawien
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14. August 2020
SNP Schlawien gewinnt Corona-Rechtsstreit im Gewerbemietrecht für börsennotierten Gewerbevermieter

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Die Wirtschaftskanzlei SNP Schlawien hat einen börsennotierten Gewerbevermieter (Beklagte) bei einem Rechtsstreit gegen eine Betreiberin von KfZ-Servicecentern und Onlineshop für KfZ-Zubehörteile (Klägerin) vor dem LG Mannheim vertreten. Das ergangene Urteil ist eines der ersten bezüglich einer möglichen Anpassung der Miete bei Gewerbemietverhältnissen zu Bürozwecken im Rahmen der Corona-Pandemie.

Die Klägerin sah sich in der Zeit vom 17.03.2020 bis 03.05.2020 aufgrund der ergangenen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg sowie der Ansteckung einer Mitarbeiterin mit dem Covid-19-Erreger dazu gezwungen, die Großraumbüros ihrer Firmenzentrale nahezu vollständig zu schließen und alle Mitarbeiter - bis auf eine Notbesetzung - ins Homeoffice zu schicken. Daraufhin klagte die Klägerin gegen die Beklagte auf die Rückzahlung geleisteter Gewerberaummiete bzw. eine Reduzierung des Mietzinses und berief sich auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage).

Das LG Mannheim folgte der Argumentation von SNP Schlawien, dass keine behördliche Vorgabe vorlag, aufgrund derer der Verwaltungssitz der Klägerin zu schließen gewesen wäre und somit die Entscheidung, sämtliche Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, ihre eigene war. Zudem war die Geschäftstätigkeit der Klägerin gar nicht eingeschränkt gewesen, wie sich aus ihrer Webseite ergeben habe, da die Servicecenter weiter geöffnet waren und auch der Betrieb des Onlineshops ohne Einschränkung möglich gewesen sei. Das LG wies die Klage daraufhin ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Klägerin Berufung gegen das Urteil einlegt.

Vertreter börsennotierter Gewerbevermieter
SNP Schlawien Partnerschaft mbB, München: Lisa Knöll und Sascha Sormann (Immobilienrecht)

 

Pressekontakt
Lisa Knöll
Rechtsanwältin
Telefon: +49 89 28634-428
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