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SNP Schlawien
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26. August 2021
SNP Schlawien erstreitet Grundsatzurteil für die Versicherungswirtschaft vor dem BFH

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Die Wirtschaftskanzlei SNP Schlawien hat ein richtungsweisendes Grundsatzurteil vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München erstritten, das für viele Versicherungsunternehmen von großer Bedeutung ist.

Der BFH vertrat in seinem Urteil vom 21.04.2021 (Az. XI R 42/20) die Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens gesperrt ist. Auch mindert letzterer die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht. Das Ergebnis ist für alle ertragssteuerpflichtigen Versicherungsunternehmen von besonderer Bedeutung.

Der von SNP Schlawien vertretene, ertragssteuerpflichtige Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hatte Anteils-scheine von der Commerzbank Real zu Anschaffungskosten von € 8,5 Mio. erworben. Im Laufe der Folgejahre war der Wert der Anteilsscheine gesunken, was die Versicherung zu einer steuermindernden Teilwertberichtigung des Bilanzansatzes veranlasste. Das Finanzamt versagte jedoch diese Wertberichtigung.

Mit seinem o. g. Urteil bezog der BFH zugunsten der von SNP Schlawien vertretenen Versicherung Stellung. Das Nebeneinander von steuerwirksamen Teilwertberichtigungen und steuerneutralen Ausgleichsposten sei nicht systemwidrig, sondern systemkonform. In Zeiten, in denen sich der Wert von Anteilen an Fondsgesellschaften negativ entwickelt, müssen sich die Fondanteilscheininhaber weiterhin dem Vorsichtsprinzip verpflichtet sehen und ihre Steuerbelastung - der realen Wertentwicklung entsprechend - antizipativ mindern dürfen. Vorausgegangen war ein Meinungsstreit zwischen Teilen des Fachschrifttums und der Finanzverwaltung in ähnlichem Zusammenhang.

Berater SNP Schlawien, Düsseldorf: Friedrich Kötter-Boisserée (Steuern)


Pressekontakt

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Friedrich Kötter-Boisserée
Dipl.-Finanzwirt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel: +49 211 5375373-0
f.koetter-boisseree@snp-online.de