EN IT
SNP Schlawien
RechtsanwälteSteuerberater

Nachrichten

03. Juli 2020
Abmahnung bei Verwendung der eingetragenen Marke ‚Webinar‘?

Image

Seit einigen Tagen wird in den sozialen Medien in diversen Beiträgen über die angeblich eingetragene Marke ‚Webinar' berichtet und darüber spekuliert, ob die Verwendung des Begriffs zur Abmahnungen führen kann.

Dr. Maximilian Greger, Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht bei SNP Schlawien am Standort München beleuchtet in seinem Beitrag vom 30.6.2020 auf www.law-blog.de die Faktenlage und beurteilt die mögliche Verwendung des Begriffs ‚Webinar'.

Sein Fazit lautet: „Die Wahrscheinlich, dass der Markeninhaber seine Rechte tatsächlich durchsetzt, schätze ich als äußerst gering sein. Denn einerseits würde man ihm das Argument entgegenhalten, dass man das Zeichen lediglich beschreibend benutzt – eben als Synonym für ein Online-Seminar. Zudem würde dem Markeninhaber die Löschung der Marke wegen Verfalls drohen, entweder weil der Inhaber das Wort ‚Webinar' zur üblichen Bezeichnung hat werden lassen oder er diese nicht rechtserhaltend im Sinne von § 26 MarkenG benutzt."

Ansprechpartner

Dr. Maximilian Greger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Telefon: +49 89 28634-351
E-Mail: maximilian.greger@snp-online.de