Archiv Veranstaltungen
Alternative Formen der Unternehmensübergabe: Teamübernahmen, Genossenschaften und Kollektivbetriebe
Dr. Wolf Beck ist Teilnehmer einer Podiumsdiskussion, die vertiefende Einblicke zu alternativen Formen der Unternehmensübergabe geben wird.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung der Handwerskammer Freiburg ist kostenlos. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website der HWK Freiburg, auf der Sie sich auch anmelden können.
Forum Arbeitsrecht After-Work (online): "Mitarbeitergewinnung"
Lernen Sie von und mit dem prämierten Speaker Zach Davis, was beim Recruiting wirklich funktioniert und welche Rolle eigentlich Geld dabei spielt; vielleicht haben Sie das Vorab-Interview mit ihm schon in unserem Law Blog gelesen. Der Vortrag von Zach Davis ist eingebettet in ein interaktives Format mit Netzwerkcharakter und in einen kollegialen Austausch mit anderen Teilnehmern.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 16. März 2022 per nachfolgendem Link:
Anmeldung zum Forum Arbeitsrecht After-Work (online) „Mitarbeitergewinnung: Von Frustration und hohen Kosten zum Erfolg - 2 blinde Flecken und 8 ½ Strategien"
Ihre Zugangsdaten für die Veranstaltung erhalten Sie einige Tage nach der Anmeldung.
Die Teilnahme am Forum Arbeitsrecht ist für Sie wie immer kostenlos. Selbstverständlich dürfen Sie die Einladung auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterreichen.
Kommunale 2021
Webinar „BGH-Urteil: Änderungsklausel mit Zustimmungsfiktion in Bank-AGB unwirksam“
Hintergrund
Im Rahmen einer Unterlassungsklage nach § 4 UKlaG des Bundesverbands der Verbraucherzentralen entschied der BGH, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank (Nr. 1 Abs. 2 bzw. Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken und – inhaltlich identisch - Nr. 2 Abs. 1 bis 3/17 Abs. 6 AGB-Sparkassen), wonach die Bank Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Kunden in Textform anbieten kann und diese Änderungen wirksam werden, wenn die Kunden nicht binnen zwei Monaten ausdrücklich widersprechen (sog. „Zustimmungsfiktion"), unwirksam sei, auch wenn die Bank auf die Genehmigungswirkung hingewiesen hat. Während die Vorinstanzen (LG Köln, Urteil v. 12.06.2018 – 21 O 351/17 bzw. OLG Köln, Urteil v. 19.12.2019 – 12 U 87/18) keine Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln in den AGB der Banken und Sparkassen hatten, hält der BGH diese Regelungen gemäß § 307 BGB für unwirksam.
Programm
1. Begrüßung der Teilnehmer
Christof Blauß | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | SNP Schlawien, Standort
Stuttgart
2. Vorstellung des BGH-Urteils vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20)
Dr. Reiner Hall | Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof, der das Verfahren bankseitig beim BGH führte
3. Darstellung der Rechtsfolgen des BGH-Urteils
Moritz Pohle, LL.M. Eur | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | SNP Schlawien,
Standort Freiburg
4. Darstellung möglicher zukünftiger AGB-konformer vertraglicher Gestaltungen
Christof Blauß | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | SNP Schlawien, Standort
Stuttgart
5. Auswirkungen der Entscheidung auf das Leasinggeschäft
Stefan Fuchs | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | SNP Schlawien, Standort
München
6. Auswirkungen der Entscheidung auf weitere Vertragsverhältnisse
Michael R. Moser | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | SNP Schlawien, Standort
Stuttgart (ab 1.7.2021)
7. Diskussion
Teilnahme
Das Webinar richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter aus Unternehmen der vorgenannten Branchen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie bei Ihrer Anmeldung um Angabe Ihrer Funktion und des Unternehmens, für das Sie tätig sind. Die Anmeldung erbitten wir bis spätestens 29.06.2021 unter der E-Mail-Adresse: kerstin.karstadt@snp-online.de
Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 50 Teilnehmer beschränkt. Maßgeblich ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir Sie auch zukünftig über bankrechtlich relevante Themen und Veranstaltungen informieren und hierzu einladen.