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SNP Schlawien
RechtsanwälteSteuerberater

Joachim Borck

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Partner

Tätigkeitsbereiche

Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Personenschadensrecht, Regress der Sozialversicherer

Expertise

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht arbeitet Joachim Borck langjährig in der Prozessvertretung und Beratung von Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Versicherungsrechts. Er betreut und vertritt seine Klienten u.a. in den Bereichen des Rechts der

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Bauversicherung und
  • Gebäudeversicherung (Hausrat, Leitungswasser, Feuer, etc.).

Darüber hinaus ist er in allen Aspekten des Schadens- und Haftungsrechts tätig.

Im Verkehrsrecht liegt sein Schwerpunkt in der Betreuung schwerer und schwerster Personenschäden. Unfallopfer und Angehörige benötigen erfahrene Experten, da die Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärschaden, die Kenntnis des Beweisrechts und ein medizinisches Grundverständnis essentiell sind. Mit seiner Erfahrung von über 20 Jahren in diesem Bereich verfügt Joachim Borck als Fachanwalt für Verkehrsrecht über umfassende Erfahrungen zu Kausalzusammenhängen von Verletzungen und Schadensfolgen, auch bei Vorerkrankungen und Vorschäden sowie im Bereich psychischer Folgeschäden wie posttraumatischen Belastungsstörungen. Seine Expertise erstreckt sich auch auf die Begutachtung von technischen Schwierigkeiten bei Unfallrekonstruktionen und die Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Probleme bei der Schadensregulierung. Er unterstützt seine Mandanten dabei, Ansprüche bei privaten Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen geltend zu machen und diese Verfahren anwaltlich zu betreuen.


Seit über 15 Jahren vertritt Joachim Borck Sozialversicherungsträger deutschlandweit im Bereich der Großschäden bei der Regressierung nach § 116 SGB X / § 6 EntgFG als Experte für Sozialversicherungsregresse (§ 116 SGB X), Experte für Arbeitgeberregresse (§ 6 EntgFG) sowie Experte für Teilungsabkommen. Dabei befasst er sich regelmäßig mit typischen Fragestellungen dieses Rechtsgebiets, wie zum Beispiel dem Familienprivileg, sozialrechtlichen Besonderheiten der Schadenspositionen (z.B. Krankengeld) und deren prozessualer Darstellung (z.B. Nachweis der Aufwendungen im gesetzlich vorgeschriebenen beleglosen Abrechnungsverfahren gem. § 301 SGB V). Besonderes Augenmerk liegt auch hier auf der wirtschaftlichen Führung der jeweiligen Fälle. Dies erfordert eine genaue, realistische und kritische Beurteilung der Sach- und Rechtslage sowie der zu erwartenden Prozesskosten. Daher arbeitet er eng mit den von ihm vertretenen Sozialversicherungsträgern zusammen und unterstützt sie rechtlich und taktisch bei der Bearbeitung ihrer Fälle.

Zudem bildet Joachim Borck Regresssachbearbeiter aus und fort.

Im Jahr 2005 erhielt er als erster Rechtsanwalt in Sachsen die Gestattung zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht, im Jahre 2007 zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Jahre 2006 wurde Joachim Borck zum Vorsitzenden des Fachanwaltsausschusses „Fachanwalt für Versicherungsrecht" der Rechtsanwaltskammer Sachsen berufen und übt dieses Amt seitdem aus.

Joachim Borck ist Autor und Betreiber des Blogs Haftungs- und Versicherungsrecht (www.haftungs-und-versicherungsrecht.de).

Zulassungen

Rechtsanwalt 1997
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)