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Anja Theurer
Rechtsanwältin
Wirtschaftsjuristin (Universität Bayreuth)
Tel: +49 30 253780-0
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Privates Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, PPP/ÖPP
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Anja Theurer ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., einer Gemeinschaftseinrichtung der brandenburgischen Wirtschaft, die im Bereich der Weiter lesen ...
Anja Theurer ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., einer Gemeinschaftseinrichtung der brandenburgischen Wirtschaft, die im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe als Mittler zwischen Auftraggebern und Unternehmen fungiert. Darüber hinaus ist Anja Theurer Beisitzerin der Vergabekammer des Bundes und Mitglied der „Expertenkommission PPP“ der Bundesarchitektenkammer (BAK).
Anja Theurer tritt bei Fortbildungsveranstaltungen sowie Seminaren zu bau- und vergaberechtlichen sowie steuerlichen Themen als Referentin auf. Sie publiziert regelmäßig, u.a. in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fachzeitschriften, insbesondere zu den Themen Bauvertragsrecht und Public Private Partnership.
Frau Theurer studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Padua (Italien). Sie absolvierte ihr Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, davon eine Station bei der Deutsch-Indischen Handelskammer in Mumbai.
Im Frühjahr 2000 begann sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Sozietät Leinemann & Partner. Von 2002 bis 2006 war Anja Theurer als Leiterin der Abteilung Steuer- und Wirtschaftsrecht des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) tätig. Im Anschluss leitete sie bis Ende 2009 das Fachgebiet Steuern, Haushalt und Finanzen beim Wirtschaftsrat Deutschland. Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt René Buscher gründete sie daneben im Juli 2004 die Bürogemeinschaft BUSCHER THEURER, im Juni 2006 sodann die Sozietät BUSCHER THEURER KRÜMPEL in Berlin. Im September 2008 schloss sich Anja Theurer zusammen mit René Buscher SNP an.
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BuchbeiträgePPP-Handbuch - Leitfaden für Öffentlich-Private Partnerschaften, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, vvb. Vereinigte Verlagsbetriebe GmbH & Co. KG, Bad Homburg, 2009 (Mitglied des Redaktionsteams zu Kapitel 1 "Einführung") AufsätzeWohin geht die Reise für PPP-Projekte?, in bauwerk 1/2006, 8 Forderungsdurchsetzung trotz Auftraggeberinsolvenz, in Baugewerbe 8/2006, 44 Kündigung: Abnahme verlangen!, in betonfertigteile + betonwerkstein 4/2006, 8 Streitpunkt Abnahme, in Baugewerbe 17/2006, 44 Neue Urteile zur Verjährung, in Baugewerbe 3/2006, 41 Behandlung von Sicherheitseinbehalten in den Fällen der Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG, in BauR 2006, 7 Ohne Mangel dank Regelbeachtung, in Fliesen und Platten 1/2006, 50 Die Durchgriffsfälligkeit des § 641 Abs. 2 BGB - Ein Weg zur Zahlungsbeschleunigung, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 12/2005 Bau-ARGE als Kaufmann!, in Baugewerbe 21/2005, 46 Regeln beachten, Mängel vermeiden, in Baugewerbe 11/2005, 47 Auftraggeberinsolvenz - Wann behält der Auftragnehmer sein Nachbesserungsrecht?, in betonfertigteile + betonwerkstein 6/2005, 16 Anlagenbau: Sicherung von Zahlungsansprüchen des Unternehmers gemäß § 648a BGB?, in BauR 2005, 902 (Zusammen mit René Buscher) Kritischer Check: Rechtsform Englische Limited, in Baugewerbe 7/2005, 44 Neues beim Nachtrag, in Baugewerbe 3/2005, 44 Public Private Partnership - Grundlegendes zu PPP-Verträgen, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 3/2005 Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen und effiziente Anspruchsdurchsetzung, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 16/2004 Neues zum Baugeld, in Baugewerbe 21/2004, 46 Verjährung von Bürgschaftsansprüchen, in Baugewerbe 17/2004,44 Unwirksame Bürgschaft auf erstes Anfordern, in Baugewerbe 11/2004, 48 Abrechnung von Stundenlohnarbeiten, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 8/2004 Dokumentation und Beweissicherung in der Bauphase, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 4/2004 Übernahme von Planungsaufgaben – Chance oder Risiko?, in Fliesen und Platten 1/2004, 14 Notwendige und sinnvolle bauvertragliche Regelungen, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 20/2003 Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen – eine unbekannte Sicherungsmöglichkeit, in Bauvertragsrecht für Bauunternehmer 8/2003 Schuldrechtsmodernisierung – Neue Regelungen für alte Rahmenverträge, in betonfertigteile + betonwerkstein 2/2003, 16 Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen bei einer Klage gegen die Gesellschafter einer GbR, in BauR 2001, 1790
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SNP Standort:
Berlin
Jahrgang:
1971
RA-Zulassung seit:
2000
Fremdsprachen:
Englisch, Französisch, Italienisch
Mitgliedschaften:
Deutscher Baugerichtstag e.V.
Deutsch-Indische Handelskammer
Deutsch-Indische Juristenvereinigung e.V.
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