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Andreas Gemeinhardt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tel: +49 30 253780-36
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Andreas Gemeinhardt studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Kammergerichts in Berlin. Er war seit 1995 in der Kanzlei Weiter lesen ...
Andreas Gemeinhardt studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Kammergerichts in Berlin. Er war seit 1995 in der Kanzlei STAPEL Rechtsanwälte in Berlin tätig, bis diese sich im Jahr 2009 mit SNP zusammenschloss.
Andreas Gemeinhardt berät und vertritt Unternehmen der Immobilienwirtschaft in allen mit dem Erwerb, dem Management sowie der Veräußerung von Immobilien anfallenden Rechtsfragen. Er ist mit der Begleitung von geschlossenen Immobilienfonds bei Sanierungs-/Restrukturierungsmaßnahmen und der Beratung der Betreiber von Spezialimmobilien ebenso vertraut wie mit deren mietrechtlicher Interessenwahrnehmung. Zu seinen Mandanten gehören überwiegend Immobilienfonds sowie ausländische Investoren.
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Sanierung geschlossener Immobilienfonds: Ist der Beschluss "Sanieren oder raus" wirksam? Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.10.2009 - II ZR 240/08, in Info M 2010, 137
BuchbeiträgeLützenkirchen, Anwaltshandbuch Mietrecht (Mitautor), Dr. Otto Schmidt Verlag, 4. Auflage 2010 AufsätzeDer Vermieter in der Insolvenz, in Grundeigentum 2007, 408 UrteilsrezensionenSanierung geschlossener Immobilienfonds: Ist der Beschluss "Sanieren oder raus" wirksam? Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.10.2009 - II ZR 240/08, in Info M 2010, 137 Mieterinsolvenz: Hat der Vermieter einen Zahlungsanspruch wegen Nutzungsentschädigung gegen die Insolvenzmasse? Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 16. August 2008 - IX ZR 207/06, in Info M 2009, 181 Mieterinsolvenz: Schuldet der Insolvenzverwalter oder der Schuldner die Herausgabe der Mietsache? Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 – IX ZR 84/07, in Info M 2008, 390 Geschlossene Immobilienfonds: Wann haftet der Anleger persönlich? Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 5. August 2008 – 5 U 5228/07, in Info M 2008, 388 Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 – VIII ZR 215/05, in Grundeigentum 2006, 1137
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SNP Standort:
Berlin
Jahrgang:
1962
RA-Zulassung seit:
1995
Fremdsprachen:
Englisch
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltVerein,
Deutscher Mietgerichtstag e. V.,
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif),
Aufsichtsrat der advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA,
Aufsichtsrat der bitbybit Holding AG,
Aufsichtsrat der http.net AG
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