Aktuelles

31. Januar 2012

Rechtsanwalt Dr. Stefan Schlawien (SNP Mailand)

Internationale Schiedsverfahren Änderung der ICC Schiedsgerichtsordnung zum 01.01.2012

Im internationalen Geschäftsverkehr ist es durchaus üblich, die Durchführung eines Schiedsverfahrens zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zu vereinbaren.

Die Vorteile waren dabei insbesondere, dass man sich im Falle einer Auseinandersetzung mit keinem anderen Gerichtssystem und dessen Unwägbarkeiten auseinandersetzen muss. Zudem werden diese Verfahren von Schiedsrichtern geführt, die in der Regel Experten für die zu klärende Streitfrage sind. Als weiterer Vorteil ist sicher anzusehen, dass man sich nicht über mehrere Instanzen streiten muss.

Die mit einem Schiedsverfahren verbundenen hohen Kosten haben aber  viele in der letzten Zeit davon abgehalten, Schiedsgerichtsverfahren zu vereinbaren.


04. Januar 2012

SNP eröffnet neu in Frankfurt und Dresden

Döderlein Heffinger und Damlachi & Hahn treten SNP bei

Zum 1. Januar 2012 treten gleich zwei bisher selbständige Kanzleien SNP bei: Döderlein Heffinger & Partner mit ihren Büros in Frankfurt a.M. und Dresden sowie Damlachi & Hahn Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.

Das Frankfurter SNP-Büro ist zunächst acht Anwälte stark. In Dresden ist SNP mit zwei Anwälten vertreten.


28. Dezember 2011

Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (SNP Berlin)

Mehrarbeit und Überstunden zum Jahreswechsel

Vor den Festtagen, insbesondere um den Jahreswechsel herum, wird viel und oft mehr gearbeitet, als gesetzlich erlaubt und vertraglich vereinbart worden ist. Aufträge sollen noch im alten Jahr erledigt werden oder es bestehen personelle Engpässe, weil Kollegen bereits in den Weihnachts- und Neujahrsurlaub gegangen sind. Da fällt Mehrarbeit bzw. so manche Überstunde an.


17. November 2011

Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (SNP Berlin)

Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten

Nicht nur öffentliche Arbeitgeber müssen Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten prüfen

Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten Schwerbehinderten, besetzt werden können. So will es der Gesetzgeber, der in § 81 des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX eine entsprechende Regelung getroffen und die Rechte schwerbehinderter Menschen und die Pflichten der Arbeitgeber festgeschrieben hat. Arbeitgeber dürfen, wenn sie Schwerbehinderte beschäftigen, diese nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (§ 81 Abs. 2 SGB IX), die Einzelheiten regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Verpflichtung zur Berücksichtigung Schwerbehinderter bei der Besetzung freier Arbeitsplätze richtet sich an jeden Arbeitgeber, nicht nur öffentliche Dienststellen, die freie Stellen besetzen.


05. Oktober 2011

Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (SNP Berlin)

Beihilfe- , besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im öffentlichen Dienstrecht des Bundes

Seit 10 Jahren können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingegangen werden. Die Lebenspartner geben sich vor dem Standesbeamten das „Ja-Wort“ wie Eheleute. Lebenspartner waren bislang aber nur in Teilbereichen des öffentlichen Dienstes des Bundes der Ehe rechtlich gleichgestellt. Das betraf vor allem Unterstützungsleistungen des Bundes für Lebenspartner nach der Umzugskostenverordnung, dem Bundesumzugskosten-gesetz, der Trennungsgeldverordnung und der Sonderurlaubsverordnung. In diesen Bereichen hat es bereits eine Gleichstellung mit Ehegatten gegeben.


 
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