Banken & Finanzen

20. September 2010

Restschuldversicherungen sichern den Kreditnehmer gegen das Risiko ab, z.B. durch Arbeitslosigkeit oder Tod den Kredit an die Bank nicht zurückzahlen zu können.


06. September 2010

Rechtsanwalt Thomas Steinmassl und Rechtsanwalt Stefan Fuchs (beide SNP München)

1. Verschärfung der Selbstanzeige (§ 371 AO) / 2. Einheitliche Rechtsgrundsätze zur Einzugsermächtigungslastschrift

Seit Längerem bestand zwischen dem IX. (Insolvenzrecht) und dem XI. Senat (Bankrecht) beim Bundesgerichtshof (BGH) ein Streit hinsichtlich der Frage der Insolvenzfestigkeit beim Lastschriftverfahren. Dieser Streit hat in der Praxis dazu geführt, dass im Falle der Insolvenz eines Schuldners (Zahlender) die Insolvenzverwalter ohne Begründung den nicht explizit genehmigten Lastschriften widersprochen haben. Dies hatte zur Folge, dass die mittels Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen Zahlungsbeträge nicht insolvenzfest waren.


 
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